Allgemeine Vertragsbedingungen der „Neuen Musikschule“

Allgemeine Vertragsbedingungen der „Neuen Musikschule“
1. Der Unterrichtsvertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann unter Einhaltung einer Frist von sechs Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich per Post oder E-Mail erfolgen.

1.1 Der erste Monat ist ein Probemonat. Der Unterrichtsvertrag kann bis zu einer Woche vor Ablauf des Probemonats schriftlich gekündigt werden.

2. Die Entrichtung des Monatsbeitrags erfolgt grundsätzlich im Lastschriftverfahren zum 1. Werktag des Monats im Voraus. Nicht eingelöste Lastschriften müssen wir mit 10,-€ berechnen. Anderslautende Absprachen bedürfen der Schriftform.

3. An gesetzlichen Feiertagen, Rosenmontag und in den Schulferien in Rheinland-Pfalz findet kein Unterricht statt. Die Berechnung des Beitrags erfolgt auf Basis eines Jahresbeitrags,der sich aus durchschnittlich 36 Unterrichtseinheiten/Jahr errechnet und zu je einem 12tel monatlich erhoben wird.

3.1 Aufstellung der Beiträge: Preise gültig ab: 01.01.2022

Unterrichtsart Turnus  Monatsbeitrag  Jahresbeitrag  Unterrichts/Zeitstunde
Einzelunterricht wöchentlich 45 Minuten € 95,- € 1.140,- € 31,66 / € 42,22
Einzelunterricht wöchentlich 30 Minuten € 66,- € 792,- € 21,33 / € 44,00
Einzelunterricht 14-tägig 45 Minuten € 48,- € 576,- € 32,00 / € 42,66
Zweiergruppe wöchentlich 45 Minuten € 66,- € 792,- € 21,33 / € 44,00
Zweiergruppe wöchentlich 30 Minuten € 48,- € 576,- € 32,00 / € 32,66

3.2. Die Musikschule behält sich vor, zum Beginn eines neuen Jahres ohne Vorankündigung die Beiträge um bis zu 2% zu erhöhen

4. Es gilt die neben den Kursen angegebene Unterrichtsdauer.

5. Unterrichtsleistungen gelten auch bei Fernbleiben des Schülers als erbracht.

6. Ausgefallene Stunden seitens des Lehrers / der Musikschule werden voll nachgeholt. Nachholtermine werden rechtzeitig vereinbart. Sollte kein Termin gefunden werden können, werden die seitens der Musikschule ausgefallenen Stunden am Vertragsende angehängt und keine weiteren Gebühren erhoben.
7. Lehrplanänderungen, sowie Wechsel der Lehrkräfte, können nach Ermessen der Musikschule erfolgen.

8. Die Musikschule übernimmt keine Haftung für Unfälle auf dem Hin- und Rückweg zum Unterricht und während des Unterrichts.

9. Krankheiten mit bis zu 28 Tagen Dauer haben keinen Einfluss auf die Entrichtung des Unterrichtsbeitrags.

10. Außerordentliche Kündigungsgründe, wie Krankheit, müssen durch amtliche Bestätigung bescheinigt werden.

11. Die in dieser Anmeldung enthaltenen Vertragsbedingungen sind sowohl für den Schüler als auch für die Musikschule verbindlich.

12. Für mutwillige Schäden und grob fahrlässiges Verhalten im Umgang mit dem Inventar und den Einrichtungen der Musikschule kann
der Schüler (bei Minderjährigen der Erziehungsberechtigte) seitens der Musikschule in Haftung genommen werden.

13. Sollte eine Bedingung der allgemeinen Vertragsbedingungen unwirksam sein oder werden, soll dies die Wirksamkeit der anderen Bedingungen nicht berühren. An die Stelle der unwirksamen Bedingung soll eine Regelung treten, die dem angestrebten Ziel inhaltlich am nächsten kommt treten, die dem angestrebten Ziel inhaltlich am nächsten kommt.